Grundbildung & Teilhabe
Beratungsstelle handicap
Betriebliches Engliederungsmanagement (BEM)
Unabhängig von Größe und Art der Branche – nach § 167, Abs. 2, Sozialgesetzbuch IX – sind alle Arbeitgeber:innen verpflichtet, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einzuführen.
BEM zählt zur Fürsorgepflicht von Arbeitgeber:innen gegenüber erkrankten Mitarbeitenden. Es ist nicht nur für behinderte und schwerbehinderte Menschen verpflichtend, sondern auch für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Arbeitsplätze erhalten
Ziel des BEM ist, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dabei geht es darum, den Arbeitsplatz zu erhalten und Fähigkeiten der erkrankten Beschäftigten sinnvoll zu nutzen.
Gesundheit im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt dieses Prozesses steht die Gesundheit und somit auch die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmer:innen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit nach einer längeren Erkrankung wiederherzustellen, zu fördern und zu erhalten. Wir informieren und beraten Sie:
- bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- bei Betriebsvereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- im Zusammenhang mit einzelnen BEM-Fällen
- zu möglichen Unterstützungsangeboten durch Integrationsfachdienste, Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt
Beratungsstelle handicap
Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 284016-50
Fax: +49 (0)40 284016-49
handicap@hamburg.arbeitundleben.de
Weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenpolitik erhalten Sie beim Integrationsamt Hamburg.
Hier haben wir einige wichtige Links für Sie zusammengestellt und bieten Infos zum Download.
Förderung
Unsere Beratungsstelle wird vom Integrationsamt Hamburg aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.