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Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Information und Beratung von Arbeitnehmenden aus Mitgliedsländern der Europäischen Union in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen

 Rufen Sie uns an. Wir geben Ihnen einen Termin für eine Beratung.

Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit informiert und unterstützt bei Fragen zu

  • Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer*in oder als selbständig Tätige*r
  • Entlohnung
  • Arbeitszeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitnehmerentsendung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Allgemeine Fragen zum Einkommenssteuergesetz

Die Servicestelle erbringt keine Rechtsdienstleistungen, kann aber bei Bedarf Rechtsanwälte hinzuziehen.

Das Serviceangebot ist kostenlos. Es richtet sich an:

  • Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten, die im Sinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei einem Arbeitgeber aus der Metropolregion Hamburg tätig sind, oder ihren Wohnsitz in Hamburg haben,
  • Entsandte Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber im Herkunftsland oder über Leiharbeitsfirmen nach Hamburg kommen,
  • Selbständige aus anderen EU-Staaten, die ein eigenes Gewerbe in Hamburg betreiben möchten.

 

Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit wird von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) finanziert.