Politische Bildung
Sauber! Demokratie in der Hamburger Gebäudedienstleistung gestalten

Zu den Informationen:
Gegen Rassismus handeln >>>
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)/Antidiskriminierungs-Gesetz >>>
Mitbestimmung >>>
Gegen Rassismus handeln
In einer Demokratie hat Rassismus keinen Platz.
Demokratie bedeutet: Alle Menschen haben die gleiche Würde und die gleichen Rechte.
Aber Rassismus behauptet genau das Gegenteil.
Deshalb passen Rassismus und Demokratie nicht zusammen, sie schließen sich gegenseitig aus.
Demokratie baut auf Respekt für alle Menschen.
Was kann man gegen Rassismus tun?
Für alle ist wichtig: Rassismus als Problem ernst nehmen!
Was kann im Betrieb passieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, etwas gegen Rassismus zu tun.
Arbeitgebende und Betriebsrat können immer wieder prüfen, wo Rassismus eine Rolle spielt.
Zum Beispiel kann man überprüfen, ob die Schichtpläne für alle gerecht sind.
Außerdem ist das Arbeitsklima wichtig.
Kann man auf der Arbeit offen über Rassismus sprechen?
Werden Beschwerden ernst genommen?
Es hilft auch, wenn alle verstehen, wie im Betrieb Entscheidungen getroffen werden.
Haben alle die gleichen Möglichkeiten?
Können zum Beispiel alle eine Fortbildung machen oder eine Leitungsstelle bekommen?
Ein Betrieb braucht eine Beschwerdestelle.
Das ist sogar Pflicht.
Bei Benachteiligung können sich alle dort beschweren.
Der Betriebsrat kann mit den Arbeitgebenden eine Betriebsvereinbarung abschließen.
In der Betriebsvereinbarung steht zum Beispiel, was im Betrieb gegen Rassismus gemacht werden soll.
Betriebsrat und Arbeitgebende können Fortbildungen gegen Rassismus anbieten.
Der Betriebsrat kann eine Entlassung fordern.
Das geht, wenn sich eine einzelne Person immer wieder rassistisch verhält.
Das Fachwort hierfürheißt „Störung des Betriebsfriedens“.
Was können die einzelnen Beschäftigten tun?
Beschäftigte können sich mit betroffenen Personen verbünden, zum Beispiel wenn jemand rassistisch beleidigt wird.
Dann ist es gut, die Person anzusprechen und Hilfe anzubieten.
Auch Beratungsstellen helfen nach rassistischen Situationen.
Es ist wichtig die eigenen Rechte zu kennen. Der Betriebsrat kann mit Schulungen helfen.
Er kann auch auf den Betriebsversammlungen informieren.
Außerdem helfen Beratungsstellen mit Informationen über die eigenen Rechte.
Manche Menschen sehen Rassismus nicht als Problem.
Um trotzdem etwas zu tun, hilft die Unterstützung von anderen.
Man kann sich mit anderen Beschäftigten zusammentun, die auch etwas ändern wollen.
Oder man sucht Unterstützung bei einer Organisation, die gegen Rassismus arbeitet.
Es gibt viele Möglichkeiten zu handeln.
Gemeinsam gegen Rassismus und für Demokratie.
Bei diesen Internetseiten gibt es Informationen und Hilfe:
Diese Beratungsstellen unterstützen, wenn jemandem rassistische Gewalt angetan wurde:
https://verband-brg.de/beratung/#beratungsstellen
Hier hat eine Beratungsstelle Informationen gesammelt: Was tun nach einem rassistischen Angriff?
https://t1p.de/ige1r
Diese Beratungsstellen unterstützen, wenn jemand rassistisch benachteiligt wurde:
https://www.antidiskriminierung.org/ratsuchende
Zurück zum Anfang
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)/Antidiskriminierungsgesetz
In einer Demokratie hat Diskriminierung keinen Platz.
In Deutschland gilt das AGG,
das ist das
Allgemeine GleichbehandlungsGesetz.
Ein anderer Name dafür ist Antidiskriminierungsgesetz.
Dieses Gesetz hilft gegen Diskriminierung.
Das AGG sagt:
Alle Menschen müssen gleichbehandelt werden.
Das bedeutet, dass sie die gleichen Möglichkeiten und Chancen bekommen müssen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Aber nicht jede Ungleichbehandlung ist Diskriminierung.
Im AGG steht deshalb, was diskriminierend und verboten ist.
Verboten ist zum Beispiel Benachteiligung wegen:
- der Herkunft
- dem Geschlecht
- der Religion
- der Behinderung
- der sexuellen Identität
- des Alters
Welche Rechte gibt das AGG?
Das Gesetz ist wichtig.
Wenn jemand gegen das Gesetz verstößt, dann kann die diskriminierte Person klagen.
Das Gericht kann entscheiden, dass die Diskriminierung beseitigt werden muss.
Außerdem kann die diskriminierte Person als Entschädigung Geld bekommen.
Was verbietet das AGG?
Diskriminierung passiert in verschiedenen Situationen.
Manchmal erkennen wir die Diskriminierung aber nur schwer.
Das AGG unterscheidet deshalb: Es gibt unmittelbare und mittelbare Diskriminierung.
Bei einer unmittelbaren Diskriminierung ist eine Person direkt betroffen.
Diese eine Person wird benachteiligt.
Zum Beispiel bekommt eine Frau eine Stelle nicht, weil sie ein Kopftuch trägt.
Oder ein Mann bekommt eine Fortbildung nicht, weil er über 50 Jahre alt ist.
Oder eine Frau wird nicht Teamleitung, weil ihre Erstsprache Polnisch ist.
So etwas ist verboten.
Bei einer mittelbaren Diskriminierung ist eine Regel das Problem.
Die Regel gilt für alle und erscheint neutral.
Tatsächlich benachteiligt die Regel aber eine ganze Gruppe von Menschen.
Zum Beispiel wenn es die Regel gibt: Beschäftigte in Teilzeit bekommen grundlos keine Fortbildungen.
Die Regel erscheint erstmal neutral.
Die Beschäftigten in Teilzeit sind aber fast alle Frauen.
Tatsächlich haben Frauen dann mehr Nachteile als andere.
So etwas ist verboten.
Manche Beleidigungen oder Einschüchterungen sind diskriminierend. Zum Beispiel wenn sie auf die Herkunft eines Menschen abzielen.
Auch so etwas ist verboten.
Diskriminierung im Betrieb verhindern
Betriebe in Deutschland müssen dafür sorgen, dass Diskriminierung nicht passiert.
Sie müssen sich Maßnahmen überlegen, wie sie Diskriminierung verhindern.
Und Betriebe müssen eine Beschwerdestelle haben, an die sich alle wenden können.
Wenn sich eine Person beschwert, darf sie deshalb nicht schlechter behandelt werden.
Es gibt viele Möglichkeiten zu handeln.
Gemeinsam gegen Diskriminierung und für Demokratie.
Diese Beratungsstelle informiert über die Rechte nach einer diskriminierenden Situation:
www.antidiskriminierungsstelle.de
Die Beratungsstelle amira aus Hamburg unterstützt bei rassistischer Diskriminierung:
www.adb-hamburg.de
Hier gibt es Beratungsstellen für andere Städte:
www.antidiskriminierung.org/ratsuchende
Zurück zum Anfang
Mitbestimmung
Zur Demokratie gehört Mitbestimmung
Beschäftigte haben Rechte.
Die Rechte werden vom Betriebsrat vertreten.
Betriebliche Mitbestimmung sorgt dafür, dass Beschäftigte in einem Betrieb unter besseren Bedingungen arbeiten.
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebenden.
Mitbestimmung ist gelebte Demokratie am Arbeitsplatz.
Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Wenn ein Betrieb groß genug ist, dürfen die Beschäftigten einen Betriebsrat wählen.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen von allen Beschäftigten in dem Betrieb.
Der Betriebsrat bestimmt bei vielen Dingen mit. Zum Beispiel:
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Arbeitsschutz
- Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Einstellungen und Kündigungen
Ein Betriebsrat hat viele Vorteile:
Wo es einen Betriebsrat gibt, haben Beschäftigte mehr Rechte und werden besser in betriebliche Prozesse einbezogen.
Denn der Betriebsrat achtet darauf, dass verschiedene Dinge eingehalten werden. Zum Beispiel:
- Gesetze und Verordnungen
- Vorschriften zur Unfallverhütung
- Betriebsvereinbarungen
- der Tarifvertrag, der für den Betrieb gilt
Außerdem schaut ein Betriebsrat auch auf soziale Fragen.
Zusammen mit den Arbeitgebenden soll er dafür sorgen, dass niemand im Betrieb diskriminiert wird.
Die Arbeit im Betriebsrat kann zu Konflikten mit den Arbeitgebenden führen.
Deshalb haben die Mitglieder des Betriebsrats einen besonderen Kündigungsschutz.
Mitbestimmung über die Gewerkschaften
Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen.
Sie stehen über den Arbeitsverträgen.
Die Verträge werden zwischen den Arbeitgebenden und den Gewerkschaften ausgehandelt.
Beide Seiten schicken dafür Vertretungen in die Verhandlung.
Für ein gutes Ergebnis sollten beide Seiten gleich stark sein.
Eine Gewerkschaft ist stark, wenn sie viele Mitglieder hat.
Eine starke Gewerkschaft hat mehr Gewicht bei den Verhandlungen und kann einen Tarifvertrag mit besseren Arbeitsbedingungen leichter erreichen.
Betriebe, in denen es einen Tarifvertrag gibt, bieten bessere Arbeitsbedingungen als Betriebe ohne Tarifbindung.
Ein Tarifvertrag kann sogar für Beschäftigte gelten, die nicht in der Gewerkschaft sind.
Einige Arbeitgeber wollen keinen Tarifvertrag für ihren Betrieb, weil sie dann mehr Geld an die Beschäftigten zahlen müssen.
Sie vergessen dabei die großen Vorteile für den ganzen Betrieb, wenn Beschäftigte sich an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen und mitentscheiden können.
Wenn Beschäftigte mit ihrem Arbeitsplatz zufrieden sind, bleiben sie im Betrieb und bringen auch gute Ideen ein.
Hier gibt es Informationen zum Thema Mitbestimmung:
https://www.dgb-mento.de/mento/publikationen/schriftenreihe
Zurück zum Anfang

Kontakt
Projekt Sauber! Demokratie in der
Hamburger Gebäudedienstleistung gestalten
sauber@hamburg.arbeitundleben.de
E-Mail:Telefon: 040 284 016 15
Das Projekt “Sauber!” ist Teil der:

Gefördert durch das:

Administriert durch das:
