Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit
Information und Beratung von Arbeitnehmenden aus Mitgliedsländern der Europäischen Union in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
>>> Natürlich bieten wir auch in Corona-Zeiten kompetente Beratung. Aktuell beraten wir allerdings nur telefonisch. Rufen Sie uns einfach an! Oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
>>> In Ausnahmefällen ist es möglich, persönlich zur Beratung zu kommen.
Voraussetzung dafür ist die 2G+ Regel: Sie benötigen einen vollständigen Impfschutz + 3. Impfung oder einen negativen Testnachweis aus einem Testzentrum.
>>> Die Servicestelle ist für Besucher*innen ohne Termin nicht geöffnet.
Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit informiert und unterstützt bei Fragen zu
- Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer*in oder als selbständig Tätige*r
- Entlohnung
- Arbeitszeit
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Kündigungsschutz
- Arbeitnehmerentsendung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Allgemeine Fragen zum Einkommenssteuergesetz
Die Servicestelle erbringt keine Rechtsdienstleistungen, kann aber bei Bedarf Rechtsanwälte hinzuziehen.
Das Serviceangebot ist kostenlos. Es richtet sich an:
- Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten, die im Sinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei einem Arbeitgeber aus der Metropolregion Hamburg tätig sind, oder ihren Wohnsitz in Hamburg haben,
- Entsandte Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber im Herkunftsland oder über Leiharbeitsfirmen nach Hamburg kommen,
- Selbständige aus anderen EU-Staaten, die ein eigenes Gewerbe in Hamburg betreiben möchten.
Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit wird von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) finanziert.