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Anmeldeformular für Bildungsexpert*innen

Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns anmelden möchten, um ein ERASMUS+-Stipendium zu erhalten! Teilnehmer*innen müssen vollständig geimpft sein.

Alle Felder, die mit einem Stern (*) markiert sind, sind Pflichtfelder.

1. Ansprechpartner*in

2. Persönliche Daten

  • Geschlecht
  • Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse zwecks konkreter Absprachen zum Auslandsaufenthalt an Mitreisende weitergegeben wird

  • Ihre Bankverbindung wird für die Überweisung des ERASMUS+-Stipendiums benötigt.

3. Geplanter beruflicher Auslandaufenthalt

  • Mobilitätsphase (erster und letzer Tag des Programms vor Ort)

4. Fremdsprachenkenntnisse 1

5. Berufliche Ziele

6. Abschicken

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeit und Leben Hamburg e.V. – Bildung International

    1. Allgemeines

    Arbeit und Leben Hamburg e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung. Im Vordergrund stehen gesellschafts- und bildungspolitische Ziele sowie die Vermittlung von fachlichen Qualifikationen. Sämtliche Angebote stehen grundsätzlich allen Menschen offen.

    Einschränkungen können sich nur in Ausnahmefällen ergeben, etwa bei Veranstaltungen, die ausschließlich für konkrete Gruppen konzipiert sind und/oder dann, wenn die Vergaberichtlinien für Fördermittel öffentlicher Träger entsprechende Vorgaben enthalten.

    2. Anmeldungen

    Anmeldungen erfolgen über das dafür vorgesehene online-gestellte Anmeldeformular.

    Ist die Anzahl der Anmeldungen höher als die zur Verfügung stehenden Plätze, erfolgt eine Zuteilung der vorhandenen Plätze durch ein objektives Auswahlverfahren.

    3. Förderung der Aus- und Weiterbildung durch öffentliche Mittel

    Arbeit und Leben Hamburg e.V. ist bestrebt, für die angebotenen Bildungsmaßnahmen als solche und/oder als Stipendien für die Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen im Ausland öffentliche Fördermittel einzuwerben.

    Ein Anspruch auf finanzielle Förderung bzw. auf ein Stipendium besteht ausdrücklich nicht.

    Die Auswahl der zu fördernden Teilnehmenden erfolgt nach objektiven Kriterien durch die Abteilung Bildung International.

    Die Teilnahmebedingungen sind jeweils detailliert im Teilnehmenden-Vertrag für ERASMUS+ Lernaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung formuliert.

    Obligatorisch und verpflichtend ist vor Antritt des Auslandsaufenthalts die Teilnahme an dem von Arbeit und Leben Hamburg e.V. angebotenen interkulturellen Vorbereitungsseminar.

    4. Kosten

    Die Teilnehmenden haben sich selbst ausreichend mit finanziellen Eigenmitteln zu versorgen, um entstehende Kosten für den persönlichen Bedarf während des Aufenthalts im jeweiligen Gastland bestreiten zu können.

    5. Dokumentationspflichten

    Vor Beginn des Lernaufenthaltes schließen die Teilnehmenden mit Arbeit und Leben Hamburg e.V. einen Vertrag ab (vgl. oben Punkt 3), in dem neben der Höhe der finanziellen Förderung die Pflichten der Teilnehmenden, einschließlich der Dokumentationspflichten, detailliert aufgeführt sind.

    Bei Nichteinhaltung der Dokumentationspflichten, die als Nachweis für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt zu erfüllen sind, ist Arbeit und Leben Hamburg e.V. berechtigt, einen Teil der individuellen Fördermittel einzubehalten, bis alle Dokumentationspflichten vertragsgemäß erfüllt sind. Wenn die erforderlichen Dokumente Arbeit und Leben Hamburg e.V. nach einer Frist von 45 Tagen nicht vorliegen, werden die Fördermittel in voller Höhe zurückgefordert. Auch die Aushändigung des Europasses ist abhängig von der vertragsgemäßen Erfüllung der Dokumentationspflicht.

    6. Rücktritt vor Beginn der Maßnahme durch Teilnehmende

    Tritt der*die Teilnehmer*in die Maßnahme nach Erhalt der verbindlichen Zusage zur Teilnahme an der gewünschten Maßnahme nicht an, so hat er*sie Arbeit und Leben Hamburg e.V. die bis dahin bereits entstandenen Kosten z.B. für Unterkunft oder Verwaltung nach Erhalt der Rechnung zu erstatten. Der Rücktritt von der Maßnahme hat schriftlich zu erfolgen.

    Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

    7. Abbruch der Maßnahme verursacht durch Teilnehmende

    Sofern ein*e Teilnehmer*in durch sein*ihr Verhalten das Ziel der Weiterbildungsmaßnahme im Ausland gefährdet, kann er*sie von der weiteren Teilnahme von Arbeit und Leben Hamburg e.V. nach Rücksprache mit der Nationalen Agentur (NA BIBB) ausgeschlossen werden. Die bis dahin entstandenen Kosten muss der*die Teilnehmende selbst tragen.

    Auch dann, wenn die*der Teilnehmende von sich aus die Maßnahme nach Beginn abbricht, hat die*der Teilnehmende die bis dahin entstandenen Kosten selbst zu tragen.

    Jede Maßnahme beginnt mit dem verpflichtenden interkulturellen Vorbereitungsseminar.

    7.1 Verhaltensbedingter Abbruch:

    Arbeit und Leben Hamburg e.V. behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmende bei Vorliegen schwerwiegender Gründe – auch nach Unterzeichnung des Vertrages und/oder bereits erfolgter Teilnahme am interkulturellen Vorbereitungsseminar - von der Teilnahme an der weiteren Bildungsmaßnahme auszuschließen bzw. nicht zuzulassen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sind Arbeit und Leben Hamburg e. V. von dem*der Teilnehmenden zu erstatten.

    7.2 Abbruch der Maßnahme aus wichtigem Grund:

    Der Abbruch der Maßnahme aus wichtigem Grund, z. B. wegen Krankheit oder Arbeitsaufnahme etc., hat jeweils schriftlich zu erfolgen und ist durch aussagekräftige Belege nachzuweisen, etwa durch ärztliches Attest, Vorlage des Arbeitsvertrages etc. Die bis zum Abbruch der Maßnahme angefallenen Kosten, die nicht durch das Stipendium gedeckt sind, hat der*die Teilnehmende selbst zu tragen.

    7.3 Unterbrechungen der Maßnahme

    Unterbrechungen der Maßnahme, z. B. wegen eines Vorstellungsgespräches oder Arztbesuches in Deutschland können nur auf schriftlichen Antrag beim Praktikumsbetrieb und mit Zustimmung durch Arbeit und Leben Hamburg e.V. erfolgen.

    8. Absage der Bildungsmaßnahme durch Arbeit und Leben Hamburg e.V.

    Arbeit und Leben Hamburg e.V. ist berechtigt, eine Bildungsmaßnahme /Bildungsveranstaltung abzusagen, wenn acht Wochen vor Beginn der Maßnahme erkennbar ist, dass die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht worden ist.

    9. Ausschluss von Teilnehmenden während der Bildungsmaßnahme

    Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Gefahren für andere Teilnehmende darstellen oder Schäden verursachen, den ordnungsgemäßen Ablauf des Bildungsprogramms massiv behindern oder gegen gesetzliche Bestimmungen des Gastlandes oder zwischenstaatliche Bestimmungen verstoßen, können durch die Programmleitung entschädigungslos von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

    In besonders begründeten Fällen ist Arbeit und Leben Hamburg e.V. berechtigt, Teilnehmende ohne vorherige Abmahnung von der weiteren Teilnahme entschädigungslos auszuschließen.

    10. Reisedokumente

    Für die Beschaffung gültiger Reisedokumente wie z.B. Personalausweise, Reisepässe etc. ist jede*r Teilnehmende selbst verantwortlich.

    10.1 Visa

    Für die Organisation eines eventuell benötigten Visums ist der*die Teilnehmende selbst verantwortlich. Die entstehenden Kosten – auch bei Nichtantritt der Maßnahme, wenn ein Visum nicht erteilt wird – trägt der*die Teilnehmende selbst.

    11. Haftung

    Arbeit und Leben Hamburg e.V. haftet nur, wenn kein anderer Veranstalter/Vertragspartner zur Haftung verpflichtet ist und Arbeit und Leben Hamburg e.V. nicht nur als Vermittler auftritt.

    Die Haftung von Arbeit und Leben Hamburg e.V. ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

    Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen

    Arbeit und Leben Hamburg e.V. haftet grundsätzlich nicht bei Unfall und bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden.

    12. Widerrufsrecht

    Sie haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses den Vertrag zu widerrufen.

    Sofern Sie aber verlangen, dass Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, sind Sie verpflichtet, sämtliche entstandene Kosten zu erstatten bis zum Zeitpunkt, zu dem Arbeit und Leben Hamburg e.V. von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages schriftlich informiert wird.

    13. Datenschutz

    Der*die Teilnehmende ist einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Abwicklung der Bildungsmaßnahme und für spätere Informationen durch den Bildungsträger Arbeit und Leben Hamburg e.V. erfasst werden. Sollten Teilnehmende später keine weiteren Informationen von Arbeit und Leben Hamburg e.V. wünschen, dann kann das jederzeit formlos über office@hamburg.arbeitundleben.de mitgeteilt werden.

    Arbeit und Leben Hamburg e.V. verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben und die erfassten Daten ausschließlich zu Zwecken der Vermittlungsleistung und zum Informationsaustausch mit den jeweiligen Zuwendungsgebern, Kooperations- und Vertragspartnern etc. zu verwenden.