Berufliche Teilhabe
Zwischen dem gesetzlichen Anspruch behinderter Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der betrieblichen Wirklichkeit klafft oftmals eine große Lücke.

Es gibt viele Wege, die Situation betroffener Kolleg*innen zu verbessern – gerade für Interessenvertretungen. Sie können dazu beitragen, dass Inklusion in ihrem Unternehmen einen positiven Stellenwert erhält und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen und erhalten werden.
handicap berät und informiert Interessenvertretungen zu allen Fragen rund um die Schwerbehindertenpolitik und berufliche Teilhabe in ihrem Betrieb.
So unterstützen wir Sie in der Praxis:
- Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
- Rechtliche Grundlagen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretungen
- Versammlungen schwerbehinderter Menschen
- Inklusionsvereinbarungen
- Fördermöglichkeiten bei Ausbildung und Einstellung und zur Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Rechte von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Schwerbehinderten
- Unsterstützungsmöglichkeiten durch das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste
- Grundlagen der Zusammenarbeit