Grundbildung & Teilhabe
Beratungsstelle handicap

Die Beratungsstelle handicap lädt Sie herzlich ein:
„Die Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX“
Eine Veranstaltung für Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen in der Metropolregion Hamburg
am Donnerstag, den 10. April 2025, 9:30 – 12:00 Uhr,
Raum St. Georg, Ebene 9, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
Wenn ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 vorliegt, können Beschäftigte bei
der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
beantragen. Die Beantragung ist empfehlenswert, wenn behinderungsbedingte
Nachteile im Arbeitsleben bestehen, bspw. bei Erlangung oder zum Erhalt eines
Beschäftigungsverhältnisses. Im Antrag muss deutlich gezeigt werden, dass das
Beschäftigungsverhältnisses gefährdet ist. Ziel der Gleichstellung ist es, diese
Nachteile im Arbeitsverhältnis durch z.B. besonderen Kündigungsschutz, Prävention
und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auszugleichen.
Die betrieblichen Interessenvertretungen unterstützen die Beschäftigten bei der
Antragsstellung und werden von der Agentur für Arbeit um eine Stellungnahme zum
jeweiligen Fall gebeten.
Das Team der Beratungsstelle handicap erläutert das Antragsverfahren, stellt die
Kriterien dar, anhand derer gleichgestellt wird und bespricht das aktuelle
Antragsformular mit den Teilnehmenden. Außerdem werden wichtige Tipps für die
Stellungnahme gegeben.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Teilnahme findet statt gemäß §§ 37.6 BetrVG, 46.6 BPersVG, 48.4 Hamb PersVG sowie 179.4 SGB IX.
Bitte melden Sie sich über das Formular an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Beratungsstelle handicap
Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 284016-50
Fax: +49 (0)40 284016-49
handicap@hamburg.arbeitundleben.de
Beratungsstelle handicap - Anmeldung zur Veranstaltung "Die Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX"
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